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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ReinraumAkademie
als Teil der profi-con GmbH - ein Unternehmen der CWS Gruppe (Stand 01.08.19)
1. Geltungsbereich und Änderungen/Textform
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle
Verträge der Firma profi-con GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) mit
Unternehmen (im Folgenden: „Vertragspartner“) für die Geschäftsbereiche
Reinraumreinigung und Schulung. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden.
1.2. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung,
auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, diese wurden
nachweislich zwischen den Parteien ausgehandelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass der Auftragnehmer diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
hat.
2.2. Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines
Vertrages zu qualifizieren ist, wird innerhalb von zwei Wochen durch
Übersendung einer Bestätigung in Textform oder durch Ausführung der
vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist angenommen.
3. Entgelt
3.1. Das Entgelt errechnet sich auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle
von Veränderungen der Lohn- und Lohnfolgekosten, die sich insbesondere aus
dem Rahmen-/Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der
Gebäudereinigung ergeben, behält sich der Auftragnehmer vor, eine
angemessene Anpassung des Entgeltes zu verlangen. Die Anpassung kann
erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen können
frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen
Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird einen Monat nach der
Ankündigung wirksam.
3.2. Eine Minderung/Mehrung der zu reinigenden Fläche nach Auftragserteilung um
mehr als 5 Prozent berechtigt den Auftragnehmer zur angemessenen
Anpassung des vereinbarten Entgelts.
3.3. Regiearbeiten werden gesondert nach den jeweils vereinbarten
Regiestundensätzen in Rechnung gestellt.
3.4. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4. Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
4.1. Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung
zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über
den Betrag verfügen kann.
4.2. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen
Regelungen.
4.3. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Ansprüche des
Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig, es sei denn die Gegenforderung des Vertragspartners
beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis wie dieser Vertrag.
5. Ausführung der Leistung
5.1. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den
anerkannten Regeln der Technik ausführen.
5.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zu reinigenden Flächen freizuräumen
sowie den ungehinderten Zugang sicherzustellen. Er hat durch eigene
Anweisungen und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass eine Kontamination der
Reinraumbereiche durch von seinen Beschäftigten oder Dritten eingebrachte
Materialien vermieden wird.
5.3. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Versorgungsmedien (Wasser
und Strom) stellt der Vertragspartner unentgeltlich zur Verfügung. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, auf einen sparsamen Umgang zu achten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten ganz oder
teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
5.5. Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht
unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer,
spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt,
wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
5.6. Bei einmaliger Leistung erfolgt die Abnahme spätestens 3 Tage nach
schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der
Vertragspartner innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als
abgenommen.
5.7. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert
werden.
5.8. Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in
Schriftstücke oder Akten des Vertragspartners zu nehmen. Der Auftragnehmer
sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte arbeitsvertraglich verpflichten,
Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch
nach Beendigung des Arbeitsvertrages fort.
6. Laufzeit, Kündigung und Stornierung
6.1. Verträge, die eine einmalige Leistung beinhalten, enden mit Erfüllung der
gegenseitigen Leistungspflichten.
6.2. Ist der Vertrag auf die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen gerichtet,
hat der Vertrag, soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, eine Laufzeit
von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der
Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht zuvor von einer Partei form- und fristgerecht gekündigt wird. Die
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines jeden Vertragsjahres.
6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6.5. Bei kurzfristigen Stornierungen von Reinigungen behalten wir uns vor,
angefallene Logistikkosten weiter zu berechnen.
6.6. Stornierungen von Schulungen müssen ebenfalls in Textform erfolgen. Für
Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 100,00 € erhoben. Für Stornierungen bis zu 2
Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig,
bei späterer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Absage der
Schulung durch den Auftragnehmer wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe
zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1. Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Vertragspartner die
gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
7.2. Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Vertragspartner
während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind dem Vertragspartner weitere
Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Vertragspartner zur Minderung
oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; für Schadensersatzansprüche
wegen eines Mangels gelten ergänzend die Regelungen unter Ziff. 8.
7.3. Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Mängel stehen nur dem
Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
7.4. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform unter Bezeichnung
von Ort, Zeit, Datum und Art und Umfang des Mangels anzuzeigen.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
Gefahrenübergang (Abnahme). Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf
einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Wird eine wesentliche
Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche
Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf
deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
8.2. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm mündlich,
schriftlich oder in anderer Form zugänglich gemacht werden, vertraulich zu
behandeln, wenn sie als vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche
beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht oder
aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind.
9.2. Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer
nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (www.proficon.
com/de/kontakt/datenschutzerklaerung/index.html) alle zur
Leistungserbringung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form
speichert und maschinell verarbeitet. Der Vertragspartner stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich
zu. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des
Vertragspartners an Dritte weitergegeben.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache, Sonstiges
10.1. Gerichtstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist
der Firmensitz des Auftragnehmers.
10.2. Diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Vertragspartner und dem Auftragnehmer unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf
andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung on UNKaufrecht
ist ausgeschlossen.
10.3. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben
einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der
übrige Teil der Bestimmung wirksam.